1. Einleitung
Ein Bau- oder Sanierungsprojekt ist eine Investition in die Zukunft – und dabei sollte möglichst wenig dem Zufall überlassen werden. Gerade beim Beauftragen von Handwerkern ist ein schriftlicher Vertrag unerlässlich, um Rechte und Pflichten klar zu regeln. Wer darauf verzichtet, riskiert nicht nur Missverständnisse, sondern im schlimmsten Fall auch hohe Zusatzkosten oder rechtliche Auseinandersetzungen.
Typische Probleme entstehen häufig aus scheinbar harmlosen mündlichen Absprachen: Der Handwerker versteht unter „baldiger Ausführung“ einen Zeitraum von sechs Wochen, der Auftraggeber aber zwei. Oder die Qualität des verwendeten Materials entspricht nicht den Vorstellungen – aber es gibt keine schriftliche Vereinbarung dazu.
Ein gut formulierter Handwerkervertrag schützt beide Seiten. Er schafft Verbindlichkeit, Transparenz und eine rechtssichere Basis für die Zusammenarbeit. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Punkte in keinem Vertrag fehlen dürfen, worauf du besonders achten solltest – und wie du dich vor unangenehmen Überraschungen schützt.
2. Grundlegende Vertragsarten
Bevor du einen Handwerker beauftragst, solltest du wissen, welcher Vertragstyp überhaupt Anwendung findet. Im Bau- und Handwerksbereich ist vor allem der Werkvertrag relevant. Er verpflichtet den Handwerker, ein konkretes Werk – also ein Ergebnis – zu liefern. Der Erfolg ist dabei geschuldet, zum Beispiel eine funktionierende Heizungsanlage oder ein fertig verlegter Boden.
Im Gegensatz dazu steht der Dienstvertrag, bei dem nur das Tätigwerden, nicht aber der Erfolg geschuldet ist. Ein klassisches Beispiel ist die Zusammenarbeit mit einem Architekten oder Berater – hier geht es um die Erbringung einer Leistung, nicht um ein fertiges Produkt.
Seit der Reform des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 gelten für umfangreiche Bauvorhaben besondere Regeln. Hier greift der sogenannte Bauvertrag nach § 650a BGB, sobald es sich um die Neuerrichtung, den Umbau oder die Instandsetzung eines Bauwerks handelt. Dieser Vertragstyp verlangt unter anderem eine präzise Baubeschreibung, verbindliche Ausführungsfristen und ein Widerrufsrecht für Verbraucher.
Ein schriftlicher Vertrag ist nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Bei größeren Projekten – etwa einem Badumbau, einer Dachsanierung oder dem Einbau neuer Fenster – solltest du niemals auf ein schriftliches Dokument verzichten. Auch bei scheinbar kleineren Arbeiten lohnt sich ein schriftlicher Vertrag, denn er schafft Klarheit über Leistungen, Termine, Kosten und Haftungsfragen.
3. Diese Punkte dürfen im Vertrag nicht fehlen
Ein Handwerkervertrag sollte mehr sein als eine bloße Auftragsbestätigung. Damit du im Fall von Verzögerungen, Pfusch oder Unstimmigkeiten abgesichert bist, sollten folgende Punkte unbedingt Bestandteil des Vertrags sein:
Exakte Beschreibung der Leistung
Beschreibe so detailliert wie möglich, was gemacht werden soll – z. B. „Verlegen von 25 m² Eichenparkett, vollflächig verklebt, inkl. Sockelleisten und Trittschalldämmung“. Je konkreter die Leistung, desto geringer das Risiko von Missverständnissen.
Zeitrahmen und Ausführungsfristen
Vereinbare einen realistischen Beginn- und Fertigstellungstermin. Wenn es Verzögerungen gibt, kannst du dich auf diesen Zeitplan berufen und entsprechende Fristen setzen.
Preise, Zahlungsmodalitäten und Nachträge
Der Vertrag sollte den Gesamtpreis oder die Abrechnungsart (z. B. Einheitspreise) klar regeln. Wichtig: Vereinbare auch, wie mit Nachträgen umzugehen ist – etwa bei zusätzlichen Arbeiten oder unerwartetem Mehraufwand.
Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner
Wer ist auf der Baustelle verantwortlich? Wer entscheidet bei Rückfragen? Nenne konkret den Ansprechpartner auf Seiten des Betriebs und ggf. auf deiner Seite als Bauherr.
Materialien und deren Qualität
Falls der Handwerker Materialien liefert, sollte genau festgelegt werden, welche Produkte (z. B. Marken, Qualitätsklassen) verwendet werden. So kannst du spätere Diskussionen über Billigprodukte vermeiden.
Gewährleistungsfristen und Abnahmebedingungen
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 5 Jahre für Bauleistungen. Halte im Vertrag auch fest, wie die Abnahme erfolgt – schriftlich, mit Protokoll, ggf. unter Beteiligung eines Gutachters.
4. Typische Klauseln im Handwerkervertrag
Ein seriöser Handwerkervertrag enthält nicht nur die Leistungsbeschreibung, sondern auch spezielle Klauseln, die das Vertragsverhältnis regeln. Diese Formulierungen sorgen für mehr Rechtssicherheit und verhindern spätere Streitigkeiten.
Pauschalpreis vs. Einheitspreis
Beim Pauschalpreis wird ein Festpreis für die gesamte Leistung vereinbart – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Das bietet Planungssicherheit, birgt aber das Risiko, dass qualitative Abstriche gemacht werden. Beim Einheitspreis wird jede Leistungseinheit (z. B. Quadratmeter, Stück) separat abgerechnet. Das ist transparenter, kann aber bei unerwarteten Mehraufwänden teurer werden. Wichtig: Klar definieren, was genau im Preis enthalten ist.
Kündigungsrechte für beide Parteien
Ein fairer Vertrag sollte regeln, unter welchen Umständen beide Seiten den Vertrag kündigen dürfen – z. B. bei erheblichem Zahlungsverzug oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Für den Bauherrn besteht zudem ein gesetzliches Kündigungsrecht nach § 648 BGB, das unabhängig vom Verschulden genutzt werden kann – allerdings gegen Vergütung der bereits erbrachten Leistungen.
Haftung und Versicherung
Der Vertrag sollte auch die Haftung bei Schäden klar regeln – zum Beispiel bei Beschädigung von Eigentum während der Arbeiten. Seriöse Handwerksbetriebe verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Lass dir diese im Zweifel vorlegen und im Vertrag vermerken.
Vertragsstrafen bei Terminverzug
Wenn die fristgerechte Fertigstellung für dich besonders wichtig ist (z. B. wegen Umzug oder Anschlussgewerken), kann eine Vertragsstrafe sinnvoll sein. Diese greift, wenn vereinbarte Fristen ohne nachvollziehbaren Grund überschritten werden – typischerweise in Form eines pauschalen Tagessatzes.
5. Vorsicht bei diesen Formulierungen
Ein Vertrag ist nur so gut wie seine Formulierungen. Unklare oder schwammige Begriffe öffnen Tür und Tor für spätere Streitigkeiten. Achte daher besonders auf folgende problematische Formulierungen, die du unbedingt vermeiden oder klarer definieren solltest:
Unverbindliche Angaben
Worte wie „circa“, „nach Möglichkeit“ oder „unverbindlich“ gehören nicht in einen Vertrag, in dem es um konkrete Leistungen und Fristen geht. Solche Begriffe bieten keine rechtliche Handhabe, falls es zu Problemen kommt. Stattdessen sollten klare Zahlen, Daten und Mengen verwendet werden.
„Nach Aufwand“ ohne Obergrenze
Die Formulierung „Abrechnung nach Aufwand“ wirkt zunächst fair – doch ohne eine definierte Obergrenze oder Kalkulationsbasis kann sie schnell zu unangenehmen Überraschungen führen. Vereinbare immer einen Maximalbetrag oder eine genaue Leistungsbeschreibung mit geschätztem Zeitrahmen.
Vage Zeitangaben wie „schnellstmöglich“
Auch Begriffe wie „zeitnah“, „baldmöglichst“ oder „bei Gelegenheit“ sind juristisch kaum greifbar. Definiere stattdessen konkrete Fristen oder Kalenderdaten, z. B. „Baubeginn bis spätestens 15. Mai“ oder „Fertigstellung innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung des Materials“.
6. Was tun bei Vertragsverletzungen?
Trotz guter Vorbereitung und eines schriftlichen Vertrags kann es im Baualltag zu Problemen kommen – sei es durch Terminverzögerungen, schlechte Ausführung oder Nichterfüllung vereinbarter Leistungen. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst und gezielt nutzt, um den Schaden zu begrenzen.
Rechte bei Leistungsverzug oder Pfusch
Kommt es zu Verzögerungen oder mangelhafter Arbeit, hast du als Auftraggeber klare Rechte. Im Fall von Verzug kannst du auf Einhaltung der Frist bestehen oder sogar eine Vertragsstrafe geltend machen – sofern vereinbart. Bei Baumängeln hast du Anspruch auf Nachbesserung. Erst wenn diese verweigert oder erfolglos bleibt, kannst du Selbstvornahme oder Minderung verlangen.
Mahnung und Fristsetzung
Bevor du rechtliche Schritte einleitest, musst du dem Handwerker in der Regel schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Erfüllung setzen. Wichtig: Dokumentiere alle Mängel mit Fotos und beschreibe sie sachlich. Nur mit dieser Fristsetzung kommst du später im Streitfall rechtlich weiter.
Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz
Wenn auch nach der Fristsetzung keine zufriedenstellende Leistung erfolgt, kannst du vom Vertrag zurücktreten oder sogar Schadensersatz geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Mangel erheblich ist oder der Handwerker seiner Pflicht zur Nachbesserung nicht nachkommt. In gravierenden Fällen solltest du rechtlichen Beistand hinzuziehen, um deine Ansprüche durchzusetzen.