Versicherung gegen Pfusch: Was zahlt bei Handwerkerfehlern?

Alex 10. April 2025 10 Min. Lesezeit

1. Einleitung

Handwerkerpfusch ist in Deutschland keine Seltenheit – ganz im Gegenteil: Bei jedem zweiten Bauvorhaben treten Mängel oder fehlerhafte Ausführungen auf. Ob unsauber verlegte Fliesen, falsch installierte Fenster oder mangelhafte Dämmung – die Folgen reichen von kosmetischen Makeln bis hin zu gravierenden Bauschäden mit hohen Kosten. Für Bauherren stellt sich dann die zentrale Frage: Wer zahlt bei Pfusch – und welche Versicherung greift?

Die Realität ist komplex: Nicht jeder Fehler ist automatisch versichert, und längst nicht jede Police übernimmt den entstandenen Schaden. Gewährleistung, Betriebshaftpflicht, Bauleistungsversicherung oder Wohngebäudeversicherung

In diesem Beitrag erfährst du, wie du dich als Bauherr oder Immobilienbesitzer gegen Handwerkerfehler absichern kannst, welche Versicherungen im Schadensfall greifen – und worauf du schon vor dem ersten Spatenstich achten solltest.

2. Was ist Handwerkerpfusch überhaupt?

Der Begriff „Pfusch“ ist umgangssprachlich – in der Praxis aber allgegenwärtig. Gemeint ist eine mangelhafte handwerkliche Leistung, die von den vertraglich vereinbarten Ausführungen, den anerkannten Regeln der Technik oder geltenden Bauvorschriften abweicht. Solche Fehler können die Nutzung, Sicherheit oder den Wert des Gebäudes beeinträchtigen – oder im schlimmsten Fall sogar unbewohnbar machen.

Definition und typische Beispiele

Ein Handwerkerfehler liegt immer dann vor, wenn die erbrachte Leistung nicht fachgerecht oder unvollständig ist. Häufige Beispiele sind:

  • falsch verlegte Leitungen (Strom, Wasser, Heizung)
  • undichte Fenster oder Türen
  • schiefe Fliesen oder unebene Estriche
  • Risse im Putz durch mangelhaften Unterbau
  • falsch angeschlossene Lüftungs- oder Sanitärsysteme

Auch minderwertige Materialien, unsachgemäßer Einbau oder fehlende Abdichtungen fallen unter Handwerkerpfusch – insbesondere dann, wenn dadurch Folgeschäden entstehen.

Abgrenzung zu normalen Gebrauchsspuren oder Planungsfehlern

Wichtig ist die klare Abgrenzung: Nicht jede optische Abweichung oder kleine Unebenheit ist automatisch ein Mangel. Normale Gebrauchsspuren, die sich aus der Nutzung ergeben, sind kein Fall für Versicherungen oder Gewährleistungsansprüche.

Ebenso sind Planungsfehler keine handwerklichen Ausführungsfehler – hier haftet in der Regel der Architekt oder Fachplaner, nicht der Handwerker. Entscheidend ist daher immer die Ursache des Mangels und die vertraglich geschuldete Leistung.

Ein unabhängiger Bausachverständiger kann helfen, diese Grenze fachlich sauber zu ziehen – besonders dann, wenn die Gegenseite die Verantwortung ablehnt.

3. Gewährleistungspflicht: Der erste Schritt bei Pfusch

Wenn Handwerkerfehler auftreten, ist der erste Weg nicht zur Versicherung, sondern zur ausführenden Firma – denn im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist der Betrieb verpflichtet, Mängel kostenfrei zu beseitigen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und schützt Bauherren sowie Auftraggeber zuverlässig – vorausgesetzt, die Fristen werden eingehalten.

Rechte des Bauherrn laut BGB

Nach § 633 ff. BGB steht dem Bauherrn bei mangelhafter Leistung zunächst das Recht auf Nachbesserung zu. Erst wenn der Handwerker nicht fristgerecht reagiert oder den Mangel nicht beheben kann, kommen weitere Ansprüche in Betracht, wie:

  • Minderung der Vergütung
  • Rücktritt vom Vertrag (bei schwerwiegenden Mängeln)
  • Schadenersatz oder Ersatzvornahme

Diese Ansprüche bestehen in der Regel für 5 Jahre ab Bauabnahme (bei Bauwerken) – oder 2 Jahre bei beweglichen Einbauten. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Jahre ist möglich, wenn arglistige Täuschung vorliegt.

Mängelrüge, Nachbesserung & Fristen

Die Mängelanzeige – auch Mängelrüge genannt – sollte immer schriftlich und nachweisbar erfolgen, etwa per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung. Dabei sind folgende Punkte wichtig:

  • konkrete Beschreibung des Mangels (Ort, Art, Auswirkung)
  • Frist zur Nachbesserung setzen (meist 10–14 Tage)
  • Hinweis auf mögliche Ersatzvornahme oder Schadenersatz

Nur wenn diese formellen Schritte eingehalten werden, bleiben dir deine Ansprüche erhalten – und nur dann greift im Zweifel auch eine Versicherung, falls es zur Eskalation kommt.

4. Betriebshaftpflicht des Handwerkers: Wenn Dritte zu Schaden kommen

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Handwerksbetriebe verpflichtend – und schützt vor Schadenersatzforderungen, wenn durch eine fehlerhafte Ausführung Dritte geschädigt werden. Dazu zählen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die nicht den Bauherrn selbst, sondern z. B. Nachbarn, Passanten oder andere Gewerke betreffen.

Wann sie zahlt – und wann nicht

Die Betriebshaftpflicht springt ein, wenn ein nachweisbarer Fehler des Handwerkers zu einem Schaden führt, der außerhalb der vertraglichen Leistungspflicht liegt. Sie übernimmt dann etwa:

  • Reparaturkosten bei beschädigtem Eigentum Dritter
  • Heilbehandlung und Schmerzensgeld bei Personenschäden
  • Verdienstausfall oder Nutzungsausfallentschädigungen

Wichtig: Schäden am eigenen Werk (also das, was der Handwerker selbst fehlerhaft gebaut hat) sind in der Regel nicht über die Betriebshaftpflicht abgedeckt – hierfür gilt die Gewährleistung. Die Versicherung greift außerdem nicht bei:

  • arglistiger Täuschung oder Vorsatz
  • nicht genehmigten Eigenleistungen
  • reinen Qualitätsmängeln ohne Schadenwirkung

Fallbeispiele & Grenzen der Haftung

Fallbeispiel 1: Beim Einbau der Heizung beschädigt ein Monteur versehentlich die Glasfront des Nachbarhauses. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Schaden vollständig.

Fallbeispiel 2: Ein schlecht verlegter Abfluss sorgt für Feuchtigkeit im Estrich – der Handwerker muss im Rahmen der Gewährleistung nachbessern, die Versicherung zahlt nicht.

Fallbeispiel 3: Eine Gerüststange stürzt auf ein parkendes Auto auf öffentlichem Grund. Der Schaden wird durch die Betriebshaftpflicht reguliert.

Fazit: Die Betriebshaftpflicht schützt vor berechtigten Forderungen Dritter – aber nicht vor den eigenen Pfuschfolgen. Deshalb ist sie eine Ergänzung, kein Ersatz für Gewährleistung.

5. Bauleistungsversicherung & Bauherrenhaftpflicht

Während der Bauphase kann einiges schiefgehen – sei es durch Wetter, Vandalismus oder handwerkliche Fehler. Umso wichtiger ist ein rundum Schutz während der Bauzeit. Zwei Versicherungen spielen dabei eine zentrale Rolle: die Bauleistungsversicherung und die Bauherrenhaftpflicht.

Absicherung während der Bauphase

Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene Schäden an der entstehenden Bausubstanz – also das, was auf der Baustelle bereits gebaut wurde. Sie schützt sowohl Bauherren als auch Handwerker vor finanziellen Verlusten bei:

  • Witterungsschäden (z. B. Sturm, Starkregen, Frost)
  • Vandalismus oder Diebstahl fest eingebauter Bauteile
  • Konstruktions- oder Materialfehlern
  • Fehlern durch dritte Beteiligte (z. B. Subunternehmer)

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung hingegen schützt den Bauherrn vor Schadenersatzansprüchen, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen – z. B. durch ungesicherte Gruben, herabfallende Bauteile oder fehlende Beleuchtung.

Welche Schäden gedeckt sind

Beispiel Bauleistungsversicherung: Nach einem starken Unwetter dringt Regen durch eine provisorische Dachabdeckung ein und beschädigt bereits verlegte Dämmung. Die Versicherung übernimmt die Wiederherstellungskosten.

Beispiel Bauherrenhaftpflicht: Ein Fußgänger stürzt abends in eine ungesicherte Baugrube am Straßenrand. Der Bauherr haftet – die Bauherrenhaftpflicht übernimmt Schadenersatz und Heilkosten.

Wichtig: Beide Versicherungen decken keine reinen Pfusch-Folgen oder planungsbedingte Fehler – dafür bleibt weiterhin der Handwerker oder Planer in der Pflicht. Dennoch bieten sie einen wichtigen ergänzenden Schutz für alle Fälle, bei denen unvorhersehbare Schäden entstehen.

6. Wohngebäudeversicherung & Elementarschadenversicherung

Nach Abschluss der Bauphase beginnt der nächste wichtige Schutz: die Wohngebäudeversicherung. Sie gehört zu den wichtigsten Policen für Hausbesitzer und schützt vor finanziellen Folgen, wenn das fertige Gebäude durch äußere Einflüsse beschädigt wird. Ergänzt wird sie durch die Elementarschadenversicherung, die Naturgefahren absichert.

Wann Gebäudeschäden nach Bauende übernommen werden

Die Wohngebäudeversicherung greift nach der offiziellen Bauabnahme und dem Einzug – also erst nach der Bauphase. Sie übernimmt Schäden am Gebäude durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Leitungswasser (z. B. Rohrbruch, Frostschäden)
  • Sturm und Hagel

Optional kann eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt zusätzlich Schäden durch:

  • Überschwemmung und Starkregen
  • Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck
  • Rückstau aus dem Kanalnetz

Was explizit ausgeschlossen ist

Wichtig zu wissen: Pfusch am Bau ist kein versicherter Schaden. Fehlerhafte Ausführung, mangelhafte Materialien oder unsachgemäßer Einbau gehören nicht zum Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung. Diese Schäden gelten als Bau- oder Planungsfehler und sind über Gewährleistungs- oder Haftpflichtansprüche abzuwickeln.

Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch:

  • unterlassene Wartung
  • normalen Verschleiß
  • nicht genehmigte Eigenleistungen

Die Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung sind somit wertvolle Bausteine nach dem Hausbau – sie ersetzen aber keine Absicherung gegen handwerkliche Fehler oder mangelhafte Bauausführung.

7. Rechtsschutzversicherung: Deine Hilfe bei Streitigkeiten

Wenn es bei Baumängeln oder Handwerkerpfusch zum Streit kommt, hilft oft nur noch der Gang zum Anwalt. Doch rechtliche Auseinandersetzungen können teuer werden – insbesondere bei umfangreichen Bauprojekten. Eine Rechtsschutzversicherung mit Bauherren-Komponente kann hier ein wertvoller Rückhalt sein.

Was sie abdeckt (z. B. Gutachter, Klage, Mediation)

Je nach Tarif übernimmt die Rechtsschutzversicherung Kosten für:

  • Anwaltliche Beratung und Vertretung
  • Gerichtskosten bei Klage oder selbstständigem Beweisverfahren
  • Honorare für Gutachter und Sachverständige
  • Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Einigung

Der Versicherungsschutz greift vor allem bei Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten oder Baufirmen, wenn es um die Durchsetzung von Mängelbeseitigung, Schadenersatz oder Vertragsverletzungen geht.

Was du beachten musst

Einige wichtige Punkte solltest du im Blick behalten:

  • Der Versicherungsvertrag muss vor Baubeginn abgeschlossen worden sein – rückwirkender Schutz ist ausgeschlossen.
  • Die Police sollte explizit Bauherrenrechtsschutz enthalten, da viele Standardverträge private Bauvorhaben nicht automatisch abdecken.
  • Wartezeiten (z. B. 3 Monate) gelten auch für den Baurechtsschutz – plane also frühzeitig.

Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung nicht jeden Konflikt verhindert, kann sie dir in schwierigen Situationen finanzielle Sicherheit und rechtlichen Handlungsspielraum bieten – insbesondere bei langwierigen oder kostspieligen Verfahren.

8. Private Vorsorge: Verträge, Gutachten & Dokumentation

Die beste Absicherung gegen Handwerkerpfusch beginnt nicht mit der Schadensregulierung – sondern lange vor dem ersten Handgriff. Wer vorausschauend plant, sauber dokumentiert und mit seriösen Partnern zusammenarbeitet, senkt das Risiko für Baumängel erheblich. Private Vorsorge ist dabei ein zentraler Bestandteil jeder erfolgreichen Bauphase.

Wie du dich schon vor dem ersten Handgriff absicherst

Bereits bei der Auswahl von Handwerkern oder Bauunternehmen solltest du auf Seriosität, Referenzen und Versicherungsschutz achten. Ein detaillierter Bauvertrag ist Pflicht – mit klaren Leistungsbeschreibungen, Fristen, Zahlungsplänen und Abnahmebedingungen. Achte dabei besonders auf:

  • schriftliche Fixierung aller Leistungen (keine mündlichen Absprachen)
  • Regelungen zur Nachbesserung und Gewährleistung
  • Benennung eines festen Ansprechpartners beim Auftragnehmer

Qualitätskontrolle, Abnahme & Beweissicherung

Um Fehler frühzeitig zu erkennen, ist eine regelmäßige Baubegleitung durch unabhängige Experten sinnvoll. Sachverständige können Baufortschritte kontrollieren, Mängel dokumentieren und rechtzeitig auf Missstände hinweisen. Auch die gemeinsame Abnahme mit einem Gutachter gibt Sicherheit.

Folgende Maßnahmen helfen bei der Beweissicherung:

  • Fotodokumentation aller Bauabschnitte
  • Protokolle von Baubesprechungen und Zwischenabnahmen
  • schriftlicher Abnahmebericht mit Mängelliste
  • Aufbewahrung aller Verträge, Pläne und Rechnungen

Je besser die Vorbereitung und Dokumentation, desto einfacher lassen sich spätere Ansprüche durchsetzen – im Idealfall ohne Anwalt oder Gericht.

9. Fazit

Pfusch am Bau ist kein Einzelfall – doch wer gut vorbereitet ist, bleibt im Ernstfall nicht auf dem Schaden sitzen. Versicherungen können helfen, aber nur, wenn du deine Rechte kennst und aktiv wahrnimmst. Denn ohne korrekte Mängelrüge, lückenlose Dokumentation und rechtzeitige Reaktion greift keine Police – egal wie umfassend sie klingt.

Die wichtigste Absicherung beginnt lange vor dem Schadensfall: mit soliden Verträgen, der Wahl seriöser Handwerksbetriebe und fachlicher Begleitung. Während der Bauphase schützen dich Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherungen, später übernehmen Wohngebäude- und Elementarschutz – bei Streitigkeiten hilft der Baurechtsschutz.

Wer all diese Bausteine kombiniert und strukturiert vorgeht, ist im Falle von Handwerkerfehlern nicht machtlos – sondern rechtlich und finanziell abgesichert.

10. FAQ – Häufige Fragen zur Versicherung bei Handwerkerpfusch

Nur unter bestimmten Bedingungen. In erster Linie haftet das ausführende Unternehmen im Rahmen der Gewährleistung. Eine Versicherung zahlt meist nur bei Folgeschäden – z. B. über Betriebshaftpflicht oder Bauleistungsversicherung.

Dann haftet er persönlich. Du kannst Schadenersatz fordern, musst aber ggf. gerichtlich vorgehen. Eine Rechtsschutzversicherung kann dich in diesem Fall unterstützen.

Die Bauleistungsversicherung sichert unvorhergesehene Schäden am entstehenden Gebäude ab. Die Bauherrenhaftpflicht schützt dich als Bauherr vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

Nein, sie deckt nur Schäden durch äußere Einflüsse wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser. Pfusch am Bau ist explizit ausgeschlossen und fällt unter Gewährleistung.

Nein, sie deckt nur Schäden an Dritten – nicht am eigenen Werk. Für fehlerhafte Leistungen selbst ist der Handwerker im Rahmen der Gewährleistung verantwortlich.

Wenn es zu Streitigkeiten mit Handwerkern, Bauunternehmen oder Planern kommt. Sie übernimmt Kosten für Anwälte, Gutachter und gerichtliche Verfahren – sofern der Vertrag rechtzeitig abgeschlossen wurde.

Nein. Wer selbst baut, trägt das Risiko für Fehler selbst. Auch Versicherungen leisten in der Regel nicht bei Schäden durch nicht fachgerecht ausgeführte Eigenleistungen.

Klare Leistungsbeschreibungen, Fristen, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungsregelungen und Abnahmebedingungen. Schriftliche Verträge sind essenziell für spätere Ansprüche.

Durch Fotos, Protokolle, Zeugen und ggf. ein Gutachten. Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation bereits während der Bauausführung.

Setze eine Nachfrist zur Nachbesserung. Reagiert er nicht, kannst du eine Ersatzvornahme auf seine Kosten veranlassen oder Schadenersatz fordern – ggf. mit anwaltlicher Unterstützung.