1. Einleitung
Ein altersgerechter Umbau kann das Leben spürbar erleichtern – sei es durch eine bodengleiche Dusche, einen Treppenlift oder eine barrierefreie Küche. Doch solche Maßnahmen sind oft mit erheblichen Kosten verbunden. Genau hier setzen staatliche Fördermittel und Zuschüsse an: Sie sollen helfen, finanzielle Hürden zu senken und eine komfortable, sichere Wohnumgebung für jedes Alter zu schaffen.
Ob Eigentümer oder Mieter, mit oder ohne Pflegegrad – verschiedene Programme unterstützen den altersgerechten Umbau. Von der KfW über die Pflegekasse bis hin zu regionalen Angeboten: Wer sich informiert, kann mehrere tausend Euro sparen.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Maßnahmen förderfähig sind, welche Zuschüsse du beantragen kannst und wie der Antrag in der Praxis funktioniert – inklusive konkreter Tipps zur Umsetzung.
2. Welche Maßnahmen gelten als altersgerecht?
Fördermittel für altersgerechtes Wohnen werden nur für bestimmte Maßnahmen gewährt – nämlich solche, die Barrieren abbauen, die Selbstständigkeit fördern und das Unfallrisiko im Alltag senken. Dabei sind die Anforderungen nicht starr – vielmehr zählen auch individuelle Einschränkungen und der konkrete Wohnbedarf.
Typische förderfähige Maßnahmen
- Badumbau: Bodengleiche Dusche, rutschhemmende Fliesen, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken
- Bewegungsflächen erweitern: Türverbreiterungen, Entfernen von Schwellen, versetzte Lichtschalter
- Treppen und Eingänge: Treppenlifte, Rampen, zusätzliche Handläufe, Gegensprechanlagen
- Wohnraumoptimierung: Anpassung von Küche, Möbeln oder Beleuchtung an altersbedingte Bedürfnisse
- Zugang und Erreichbarkeit: Automatiktüren, barrierefreie Hauseingänge, rutschfeste Außenwege
Entscheidend ist, dass die Maßnahme dem Ziel der Barrierefreiheit oder Barrierereduzierung dient – unabhängig davon, ob sie im Neubau oder im Bestand umgesetzt wird.
Kriterien für Förderfähigkeit
- Die Maßnahme muss vor dem Umbau beantragt werden (gilt für nahezu alle Förderprogramme)
- Die Ausführung muss von einem Fachunternehmen erfolgen
- Die Maßnahme muss dauerhaft baulich wirksam sein (keine temporären Hilfen wie mobile Rampen)
Im nächsten Abschnitt zeigen wir dir, welche Zuschüsse die KfW konkret für altersgerechtes Wohnen bietet – und wie du sie beantragst.
3. Zuschuss der KfW: „Altersgerecht Umbauen“ (455-B)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert seit Jahren den barrierearmen Umbau von Wohnraum. Mit dem Programm „455-B – Altersgerecht Umbauen“ erhalten Eigentümer, Mieter oder Vermieter einen direkten Investitionszuschuss von bis zu 6.250 € pro Wohneinheit.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung (z. B. bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Aufzüge)
- Einbruchschutz in Kombination mit altersgerechtem Umbau
- Maßnahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit und Sicherheit im gesamten Wohnbereich
Wie hoch ist der Zuschuss?
- 10 % der förderfähigen Kosten – maximal 5.000 € pro Wohneinheit
- Bis zu 6.250 € bei umfassenden Maßnahmen (z. B. Standard „Altersgerechtes Haus“)
- Mindestinvestition: 2.000 €
Voraussetzungen für den Antrag
- Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten online im KfW-Zuschussportal gestellt werden
- Alle Maßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden
- Die Arbeiten müssen nachweislich den KfW-Anforderungen entsprechen
Nach erfolgreicher Umsetzung und Prüfung wird der Zuschuss direkt auf dein Konto überwiesen. Eine Kombination mit anderen Förderungen (z. B. der Pflegekasse) ist in der Regel möglich, sofern keine Doppelförderung derselben Kostenposition erfolgt.
Im nächsten Abschnitt erklären wir, wie du zusätzlich von der Pflegekasse einen Zuschuss für Wohnraumanpassung erhältst – auch ohne KfW-Förderung.
4. Pflegekasse: Zuschuss bei anerkanntem Pflegegrad
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann zusätzlich zur KfW-Förderung einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme von der Pflegekasse erhalten. Der Zuschuss ist speziell für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gedacht – also Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen.
Was wird gefördert?
- Badumbauten: Bodengleiche Duschen, erhöhte WCs, Haltegriffe
- Zugänge: Rampen, Türverbreiterungen, Stufenüberwindung
- Treppenhilfen: Treppenlifte oder Plattformlifte
- Veränderungen in der Wohnung: Versetzen von Türen, Umorganisation der Räume
Zuschusshöhe und Besonderheiten
- Bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person
- In Haushalten mit mehreren Pflegebedürftigen kumulativ bis zu 16.000 € möglich
- Eigenanteil entfällt – der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen
Voraussetzungen & Antrag
- Pflegegrad 1 bis 5 muss bereits bewilligt sein
- Die Maßnahme muss vor Beginn bei der Pflegekasse beantragt werden
- Die Maßnahme muss geeignet sein, die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern
In vielen Fällen ist kein ärztliches Gutachten erforderlich. Häufig genügt ein formloser Antrag mit Kostenvoranschlag und kurzer Begründung. Die Pflegekasse prüft dann, ob die Maßnahme erforderlich und wirtschaftlich ist.
Im nächsten Abschnitt erfährst du, welche weiteren Fördermöglichkeiten es regional, privat oder über soziale Träger gibt.
5. Weitere Fördermöglichkeiten im Überblick
Neben der KfW und der Pflegekasse gibt es noch eine Reihe weiterer Programme auf Landes-, Kommunal- und privater Ebene, die altersgerechte Wohnraumanpassungen finanziell unterstützen. Diese ergänzenden Fördermittel sind oft weniger bekannt, können aber wertvolle Hilfen bieten – besonders bei größeren Umbauvorhaben oder in Kombination mit anderen Zuschüssen.
Regionale Förderprogramme (Bundesländer & Kommunen)
- Landesförderbanken: Viele Bundesländer bieten eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für barrierefreies Bauen oder altersgerechtes Umbauen an (z. B. NRW.BANK, L-Bank BW, Investitionsbank Berlin)
- Kommunale Zuschüsse: Städte und Gemeinden fördern vereinzelt Maßnahmen wie Treppenlifte, barrierearme Bäder oder Einstiegshilfen – oft einkommensabhängig
Förderung durch Stiftungen & Sozialverbände
- Wohlfahrtsverbände: Caritas, Diakonie oder der Paritätische bieten Beratung und teils auch finanzielle Hilfen an
- Stiftungen: Je nach Region und Zweck unterstützen private Stiftungen Menschen mit Behinderung, Pflegebedarf oder geringem Einkommen beim Umbau
Wohnbaugesellschaften und Vermieter
Auch Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften fördern den barrierearmen Umbau – etwa durch mietfreie Umbauphasen, Anpassung bestehender Wohnungen oder Zuschüsse bei Eigeninitiative. Mieter sollten frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Viele dieser Förderungen lassen sich mit KfW und Pflegekasse kombinieren, solange keine doppelte Förderung derselben Maßnahme erfolgt. Eine individuelle Beratung lohnt sich in jedem Fall.
Im nächsten Abschnitt bekommst du konkrete Tipps, wie du die Antragstellung richtig vorbereitest und häufige Fehler vermeidest.
6. Tipps zur Antragstellung und Umsetzung
Damit die Förderung auch tatsächlich bewilligt wird, ist eine sorgfältige Vorbereitung und rechtzeitige Antragstellung entscheidend. Viele Zuschüsse sind an formale Bedingungen geknüpft – wer diese kennt und erfüllt, kann bares Geld sparen und böse Überraschungen vermeiden.
Wichtige Grundregeln für alle Förderprogramme
- Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen: Nachträglich eingereichte Anträge werden meist abgelehnt
- Kostenvoranschläge beifügen: Für viele Programme sind Angebote von Fachfirmen erforderlich
- Keine Doppelförderung: Dieselbe Maßnahme darf nicht gleichzeitig durch mehrere Programme voll gefördert werden
- Maßnahmen dokumentieren: Vorher-Nachher-Bilder, Rechnungen und Abnahmeberichte aufbewahren
Zusammenarbeit mit Fachfirmen & Beratern
- Fachfirmen einbeziehen: Viele Firmen sind mit KfW- oder Pflegekassen-Anträgen vertraut und helfen aktiv bei der Umsetzung
- Wohnberatungsstellen nutzen: Unabhängige Beratung, oft kostenlos, mit vielen Tipps und Antragsmustern
- Pflegestützpunkte & Sozialdienste: Unterstützung bei Antragstellung, Formulierung von Begründungen und Auswahl geeigneter Maßnahmen
Eine sorgfältige Planung hilft nicht nur beim Förderantrag, sondern auch bei der reibungslosen Umsetzung. Wer zu früh mit den Arbeiten beginnt, verliert oft den Anspruch auf Zuschüsse – deshalb lieber einen Schritt langsamer und dafür finanziell sicher.
Im nächsten Abschnitt fassen wir die wichtigsten Punkte noch einmal zusammen – und zeigen, warum sich Fördermittel fast immer lohnen.
7. Fazit
Altersgerecht wohnen – das muss kein Luxus sein. Mit der richtigen Planung und dem gezielten Einsatz von Fördermitteln lassen sich viele Maßnahmen kostengünstig und nachhaltig umsetzen. Ob bodengleiche Dusche, Treppenlift oder barrierefreier Zugang: Die KfW, Pflegekassen und regionale Förderstellen bieten konkrete finanzielle Unterstützung.
Wichtig ist, dass du rechtzeitig informierst, sorgfältig planst und Förderanträge korrekt einreichst. Besonders lohnenswert: Die Kombination mehrerer Zuschüsse – z. B. von KfW und Pflegekasse – kann den Eigenanteil deutlich reduzieren oder sogar ganz vermeiden.
Ob Eigentümer oder Mieter, mit oder ohne Pflegegrad – altersgerechtes Wohnen ist eine Investition in Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität. Und dank staatlicher Unterstützung auch finanziell gut machbar.
Im folgenden FAQ-Bereich beantworten wir häufige Fragen rund um Förderprogramme, Anträge und konkrete Maßnahmen.