Heizungstausch 2025: Welche Heizsysteme sind noch erlaubt?

Alex 9. April 2025 10 Min. Lesezeit

1. Einleitung

Ab 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für den Einbau von Heizungen in Kraft – und viele Hausbesitzer fragen sich: Welche Heizsysteme darf ich dann noch nutzen? Was gilt für Bestandsgebäude, was für Neubauten? Und welche Technologien sind wirklich zukunftssicher?

Mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor deutlich zu erhöhen. Geplant ist unter anderem, dass jede neu eingebaute Heizung künftig mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen muss – mit weitreichenden Folgen für Planung, Förderung und Technik.

In diesem Beitrag bekommst du einen klaren Überblick über die neuen Regelungen, erfährst, welche Heizsysteme auch ab 2025 erlaubt sind, und welche Fördermittel dir zur Verfügung stehen. So kannst du rechtzeitig und informiert entscheiden – für mehr Sicherheit, Klimaschutz und langfristige Ersparnis.

2. Was ändert sich 2025 beim Heizen?

Zum 1. Januar 2025 tritt eine zentrale Neuerung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft: Neu eingebaute Heizungen müssen ab diesem Zeitpunkt einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien nutzen. Das betrifft vor allem Hausbesitzer, die ihre alte Heizung ersetzen müssen – sei es aufgrund eines Defekts oder aus Effizienzgründen.

Ziel der Regelung ist es, die Wärmewende in Deutschland voranzubringen und den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor nachhaltig zu senken. Der Fokus liegt dabei auf Technologien wie Wärmepumpen, Holzheizungen, Fernwärme und innovativen Hybridlösungen.

65 %-Erneuerbare-Energie-Vorgabe

Die sogenannte 65 %-Regel bedeutet: Jede neu eingebaute Heizungsanlage muss ihren Energiebedarf zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Quellen decken. Dies kann z. B. durch eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung, den Anschluss an ein Fernwärmenetz oder eine Kombination verschiedener Systeme erreicht werden.

Gas- oder Ölheizungen ohne erneuerbaren Anteil dürfen ab 2025 grundsätzlich nicht mehr neu installiert werden – mit wenigen Ausnahmen.

Übergangsfristen und Ausnahmen

Keine Regel ohne Ausnahme: Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen und Härtefallregelungen. Wenn z. B. kein Anschluss ans Gas- oder Fernwärmenetz möglich ist oder eine Wärmepumpe technisch nicht machbar erscheint, kann eine befristete Ausnahme beantragt werden.

Zudem gilt ein sogenannter „Heizungshavarie-Paragraf“: Muss eine Heizung plötzlich und unerwartet ausgetauscht werden, dürfen Eigentümer übergangsweise noch ein herkömmliches System einbauen – unter der Auflage, es mittelfristig mit erneuerbarer Technik zu ergänzen.

Fazit: Ab 2025 wird der Heizungstausch stärker reglementiert – wer plant, sollte sich frühzeitig informieren, um technisch und finanziell vorbereitet zu sein.

3. Diese Heizsysteme sind weiterhin erlaubt

Auch ab 2025 gibt es eine Reihe moderner Heizsysteme, die den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie erfüllen die 65 %-Erneuerbare-Energie-Vorgabe und sind damit zukunftssicher, förderfähig und meist auch effizient im Betrieb. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Optionen vor.

Wärmepumpen (Luft, Sole, Wasser)

Wärmepumpen gelten als das zentrale Heizsystem der Zukunft. Sie nutzen kostenlose Umweltenergie – aus Luft, Erdreich oder Grundwasser – und wandeln diese mithilfe von Strom in Heizwärme um. In gut gedämmten Gebäuden erreichen sie sehr hohe Effizienzwerte. Besonders klimafreundlich arbeiten sie in Kombination mit Photovoltaik.

Holzheizungen (Pellet, Scheitholz)

Auch Pellet- und Scheitholzheizungen sind weiterhin erlaubt, da sie als erneuerbare Energiequelle gelten. Sie eignen sich besonders für größere Einfamilienhäuser mit hohem Wärmebedarf. Wichtig ist eine gute Lager- und Versorgungssituation sowie die Einhaltung moderner Emissionsstandards.

Gasheizungen mit Wasserstoffanteil (Hybridlösungen)

Gasheizungen sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin zulässig – insbesondere als Hybridheizungen, also in Kombination mit Solarthermie, Wärmepumpe oder anderen erneuerbaren Komponenten. Zudem erlaubt das GEG den Einsatz von „H₂-ready“-Heizungen, wenn mittelfristig ein Anschluss an ein Wasserstoffnetz realistisch ist.

Fernwärme & Stromdirektheizungen

Der Anschluss an ein Fernwärmenetz gilt ebenfalls als zulässige Lösung, sofern das Netz überwiegend mit erneuerbaren oder unvermeidbaren Energien gespeist wird. Auch Stromdirektheizungen wie Infrarotheizungen sind erlaubt – allerdings nur bei sehr gut gedämmten Gebäuden oder als Übergangslösung, da sie im Dauerbetrieb hohe Stromkosten verursachen können.

Fazit: Wer 2025 modernisiert, hat mehrere Möglichkeiten, gesetzeskonform und zukunftssicher zu heizen. Entscheidend sind die Gebäudeeigenschaften, der Energiebedarf und die individuelle Planung.

4. Diese Systeme sind nicht mehr zukunftssicher

Während moderne Heizsysteme mit erneuerbaren Energien gefördert und bevorzugt werden, gelten fossile Heiztechnologien zunehmend als Auslaufmodelle. Ab 2025 sind sie nur noch unter engen Voraussetzungen erlaubt – eine Investition in eine reine Öl- oder Gasheizung ist daher mit hohen Risiken verbunden.

Neue reine Öl- und Gasheizungen

Ab 2025 dürfen keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Selbst moderne Brennwertkessel ohne Ergänzung durch erneuerbare Energien erfüllen die 65 %-Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes nicht mehr. Wer heute noch auf diese Systeme setzt, riskiert langfristig hohe Umbaukosten oder einen späteren Austausch.

Nachrüstpflichten & Bestandsschutz

Für bestehende Anlagen gilt grundsätzlich ein Bestandsschutz. Das bedeutet: Solange die alte Heizung funktioniert, muss sie nicht zwangsläufig ersetzt werden. Allerdings greift nach 30 Jahren Betriebszeit bei bestimmten Kesseln die Austauschpflicht laut GEG – vor allem bei Konstanttemperaturkesseln.

Wer dennoch eine neue fossile Heizung einbaut – etwa im Rahmen einer Härtefallregelung oder Übergangsfrist – ist verpflichtet, diese nachträglich mit erneuerbarer Technik zu kombinieren. Diese Hybridisierung kann teuer und technisch aufwendig sein.

Warum fossile Systeme auslaufen sollen

Der Grund für das Auslaufen fossiler Heizsysteme liegt auf der Hand: Der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel des CO₂-Ausstoßes in Deutschland verantwortlich. Ohne die Abkehr von Öl und Gas lassen sich die Klimaziele nicht erreichen. Zudem machen fossile Brennstoffe Verbraucher abhängig von internationalen Märkten und steigenden Preisen.

Fazit: Wer heute noch auf reine Öl- oder Gasheizungen setzt, investiert in veraltete Technik ohne Zukunft. Eine nachhaltige und förderfähige Alternative zahlt sich langfristig deutlich mehr aus.

5. Förderung & Finanzierung beim Heizungstausch

Ein Heizungstausch ist oft mit erheblichen Kosten verbunden – insbesondere bei der Umstellung auf moderne, klimafreundliche Systeme. Um Hausbesitzer zu entlasten und die Umstellung zu beschleunigen, bietet der Staat attraktive Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Wer clever plant, kann so mehrere Tausend Euro sparen.

BAFA-Zuschüsse für Heizungstausch

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet die KfW zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard. Alternativ vergibt das BAFA Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Heizungstausch oder Fenstersanierung.

Beispiel: Wer eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann bis zu 70 % der Investitionskosten gefördert bekommen – vorausgesetzt, die technischen Anforderungen werden erfüllt.

Förderhöhe nach Klimafreundlichkeit der Anlage

Die Förderhöhe richtet sich unter anderem nach der CO₂-Einsparung des neuen Heizsystems. Besonders klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen erhalten höhere Zuschüsse als Hybridlösungen mit fossilen Komponenten. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegt, erhält zusätzlich einen 5 %-Bonus.

KfW-Kredite, Steuerbonus, kommunale Programme

Zusätzlich zu den BAFA-Zuschüssen bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zinsgünstige Kredite mit langen Laufzeiten für umfassende Sanierungsvorhaben. Auch der steuerliche Sanierungsbonus ermöglicht es, bis zu 20 % der Kosten über drei Jahre von der Einkommenssteuer abzusetzen – ohne zusätzliche Förderanträge.

In vielen Regionen unterstützen außerdem kommunale Förderprogramme den Heizungstausch – etwa durch Zuschüsse zur Beratung, zu Maßnahmenpaketen oder in Form von Sonderkonditionen.

Fazit: Der Heizungstausch ist dank umfangreicher Fördermittel finanziell besser planbar als je zuvor. Wer sich gut informiert und alle Optionen ausschöpft, kann erhebliche Kosten sparen – und gleichzeitig langfristig von geringeren Betriebskosten profitieren.

6. Wer ist betroffen – und wann?

Der Heizungstausch 2025 betrifft nicht alle Gebäude gleichzeitig und nicht jede Eigentümergruppe in gleichem Maße. Unterschiedliche Fristen und Pflichten gelten je nach Gebäudetyp, Eigentumsform und Lage. Wer sich rechtzeitig informiert, kann Übergangsfristen besser nutzen und Förderungen gezielter beantragen.

Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnungen

Besitzer eines Einfamilienhauses sind dann betroffen, wenn eine neue Heizungsanlage installiert werden muss – sei es aufgrund eines Defekts oder freiwilligen Austauschs. Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern haben komplexere Entscheidungswege, unterliegen aber denselben gesetzlichen Vorgaben.

Für Eigentumswohnungen gilt: Ist die Heizungsanlage Teil des Gemeinschaftseigentums, müssen alle Eigentümer gemeinsam über den Tausch entscheiden. Bei Etagenheizungen liegt die Verantwortung meist beim jeweiligen Wohnungseigentümer.

Neubau vs. Bestandsgebäude

Im Neubau gilt die 65 %-Regelung ab 2024/2025 flächendeckend – je nach Bundesland und Fernwärmesituation. Hier dürfen nur noch Heizsysteme installiert werden, die die gesetzlichen Anforderungen direkt erfüllen. Ausnahmen gibt es kaum.

Bei Bestandsgebäuden greifen die neuen Regelungen schrittweise, abhängig von der Region und dem Netzgebiet. Kommunale Wärmepläne sollen bis spätestens Mitte 2028 für Klarheit sorgen. Bis dahin gelten Übergangsregelungen und Ausnahmen für bestimmte Härtefälle oder technische Einschränkungen.

Zeitlicher Rahmen: Einbaupflichten, Fristen, Ausnahmen

Wer seine Heizung vor dem 1. Januar 2025 tauscht, ist von der 65 %-Pflicht nicht betroffen – noch gilt Bestandsschutz. Nach 2025 müssen neue Heizsysteme in der Regel direkt den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Bei einem Heizungsausfall (z. B. durch Defekt) dürfen vorübergehend auch fossile Heizsysteme eingebaut werden – allerdings mit der Pflicht, diese binnen drei Jahren mit erneuerbaren Energien zu ergänzen. Härtefallregelungen greifen bei wirtschaftlicher oder technischer Unzumutbarkeit.

Fazit: Nicht jeder ist sofort betroffen – aber langfristig führt kein Weg am klimafreundlichen Heizsystem vorbei. Frühzeitige Planung sichert Förderungen und schützt vor teuren Überraschungen.

7. So findest du das passende Heizsystem

Der Heizungstausch ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine große Chance für mehr Energieeffizienz und Unabhängigkeit. Doch welches Heizsystem passt am besten zu deinem Haus? Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab – technischer, finanzieller und praktischer Natur.

Energiebedarf, Gebäudetyp, Platzverhältnisse

Grundlage jeder Entscheidung ist der individuelle Wärmebedarf deines Hauses. Altbauten mit hohem Energieverbrauch benötigen andere Lösungen als moderne, gut gedämmte Gebäude. Auch der Gebäudetyp spielt eine Rolle: In einem Mehrfamilienhaus gelten andere Anforderungen als in einem Einfamilienhaus mit Garten.

Platzverhältnisse sind ebenfalls entscheidend: Eine Pelletheizung braucht ein Lager, eine Wärmepumpe benötigt Außenluft- oder Erdreichzugang. Nicht jedes System ist überall einbaubar – die baulichen Voraussetzungen müssen stimmen.

Beratung durch Energieexperten

Eine fundierte Entscheidung gelingt am besten mit professioneller Hilfe. Gebäudeenergieberater oder Heizungsfachbetriebe analysieren die Gegebenheiten vor Ort, berechnen den Energiebedarf und erstellen individuelle Empfehlungen. Wer Fördermittel nutzen möchte, profitiert zusätzlich von der Expertise eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten.

Zukunftssicherheit & Betriebskosten vergleichen

Bei der Wahl des Heizsystems geht es nicht nur um den Anschaffungspreis. Entscheidend sind auch die laufenden Kosten für Energie, Wartung und Instandhaltung. Wärmepumpen sind in der Anschaffung teurer, können aber im Betrieb günstiger sein – besonders mit Eigenstrom aus Photovoltaik.

Auch die Zukunftssicherheit spielt eine Rolle: Systeme mit hohem CO₂-Ausstoß könnten in Zukunft weiteren Einschränkungen oder Kosten unterliegen. Wer auf erneuerbare Energien setzt, ist langfristig auf der sicheren Seite.

Fazit: Die passende Heizung findest du nicht im Schnellverfahren – sondern durch individuelle Planung, Beratung und Vergleich. So stellst du sicher, dass deine Entscheidung wirtschaftlich, ökologisch und gesetzlich zukunftsfest ist.

8. Fazit

Der Heizungstausch ab 2025 ist kein Grund zur Panik – sondern eine Chance für mehr Unabhängigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit. Wer sich frühzeitig informiert und die gesetzlichen Anforderungen in die eigene Planung einbezieht, kann nicht nur Fördermittel optimal nutzen, sondern auch langfristig Energiekosten senken.

Moderne Heizsysteme wie Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärmelösungen sind nicht nur klimafreundlich, sondern auch wirtschaftlich attraktiv – besonders im Zusammenspiel mit Photovoltaik, guter Dämmung und smarter Steuerungstechnik.

Fazit: Wer 2025 clever plant, spart langfristig – und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich mit dem Heizungstausch zu beschäftigen und die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen.

FAQ – Heizungstausch 2025

Nein. Für bestehende Heizungen gilt ein Bestandsschutz. Nur alte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, unterliegen laut GEG der Austauschpflicht.

Erlaubt sind Systeme, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen – etwa Wärmepumpen, Pelletheizungen, Fernwärme oder hybride Gasheizungen mit Wasserstoffanteil.

Reine Gasheizungen ohne erneuerbare Anteile dürfen nicht mehr neu eingebaut werden. Hybridsysteme mit Solarthermie oder Wärmepumpe sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Ja. Bei einem Heizungsausfall (Havarie) darf eine fossile Übergangsheizung eingebaut werden, wenn innerhalb von drei Jahren ein erneuerbarer Anteil ergänzt wird.

Je nach Heizsystem und Ausgangslage zwischen 30 % und 70 % – z. B. für den Wechsel auf eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage, ggf. mit Zusatzbonus bei Sanierungsfahrplan.

Zertifizierte Energieeffizienz-Experten, gelistet bei der dena (Deutsche Energie-Agentur), erstellen den iSFP – inklusive Vor-Ort-Termin und Förderantrag.

Dann besteht in der Regel die Verpflichtung, die Heizung innerhalb von drei Jahren mit erneuerbarer Technik nachzurüsten. Eine reine Öl- oder Gasheizung ist nicht mehr zulässig.

Nur, wenn das Netz überwiegend mit erneuerbaren oder unvermeidbaren Energien gespeist wird. Die Kommune oder der Versorger muss dies nachweisen.

Ja. Bis zu 20 % der Kosten (max. 40.000 €) können über drei Jahre von der Einkommenssteuer abgezogen werden – ohne KfW- oder BAFA-Antrag.

Bei Energieberatern, den Verbraucherzentralen oder kommunalen Klimaschutzstellen. Wichtig: Für Förderungen ist meist ein gelisteter Experte erforderlich.