1. Einleitung
Ob Anbau, Garage oder Dachausbau – viele Bauherren stellen sich die Frage: Brauche ich dafür eine Baugenehmigung? Die Antwort ist nicht immer eindeutig, denn Genehmigungspflichten hängen von zahlreichen Faktoren ab – darunter Bundesland, Gebäudeklasse, Nutzung und Lage.
Wer ohne Genehmigung baut, riskiert hohe Bußgelder, einen Baustopp oder im schlimmsten Fall sogar den Rückbau. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Ausnahmen und vereinfachte Verfahren, die viele gar nicht kennen.
In diesem Beitrag erfährst du, für welche Projekte du zwingend eine Baugenehmigung brauchst, welche Vorhaben genehmigungsfrei sind – und wie du den Antrag richtig vorbereitest. So vermeidest du teure Fehler und bringst dein Projekt rechtssicher auf den Weg.
2. Was ist eine Baugenehmigung?
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Bauvorhaben durchführen zu dürfen. Sie stellt sicher, dass dein Vorhaben den geltenden Bauvorschriften, dem Baurecht und dem öffentlichen Interesse entspricht. Erst mit einer Genehmigung darfst du offiziell mit dem Bau beginnen.
Rechtsgrundlage & Zuständigkeit
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung sowie dem Baugesetzbuch (BauGB). Zuständig ist in der Regel das örtliche Bauamt, teilweise auch die untere Bauaufsichtsbehörde.
Bauantrag oder Bauanzeige?
- Bauantrag: Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben; erfordert umfangreiche Unterlagen und eine behördliche Prüfung.
- Bauanzeige: Vereinfachtes Verfahren bei bestimmten Vorhaben (z. B. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans); Bau darf nach Fristbeginn erfolgen, wenn keine Einwände kommen.
Ob du eine Baugenehmigung brauchst oder nicht, hängt vom konkreten Vorhaben ab. Im nächsten Abschnitt klären wir, welche Projekte genehmigungspflichtig sind – mit praktischen Beispielen.
3. Welche Bauvorhaben sind genehmigungspflichtig?
Viele Bauprojekte benötigen zwingend eine Genehmigung – unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau, eine Nutzungsänderung oder bauliche Veränderungen handelt. Die Regelungen können sich je nach Bundesland unterscheiden, orientieren sich aber an ähnlichen Grundsätzen.
Typisch genehmigungspflichtige Vorhaben
- Neubauten: Wohnhäuser, Anbauten, Nebengebäude
- Dachausbau: z. B. Gauben, zusätzliche Wohneinheiten
- Nutzungsänderungen: z. B. Umbau von Scheune zu Wohnraum
- Garagen & Carports: abhängig von Größe, Standort & Abstandsflächen
- Wintergärten & Anbauten: fast immer genehmigungspflichtig
- Gewerbliche Bauten: generell genehmigungspflichtig
Wichtig: Auch kleinere Maßnahmen können genehmigungspflichtig sein, wenn sie z. B. in die Statik, Nutzung oder den Brandschutz eingreifen – oder den Bebauungsplan nicht einhalten.
Im nächsten Abschnitt erfährst du, welche Projekte ganz oder teilweise genehmigungsfrei möglich sind – inklusive Beispielen und Grenzen.
4. Wann ist keine Genehmigung nötig?
Nicht jedes Bauvorhaben braucht eine formale Genehmigung. Für sogenannte verfahrensfreie Bauvorhaben genügt oft eine einfache Anzeige oder es ist gar keine behördliche Zustimmung nötig – sofern die baulichen Regeln eingehalten werden.
Typische genehmigungsfreie Maßnahmen (abhängig vom Bundesland)
- Gartenhäuser: Bis ca. 10–30 m² Grundfläche (je nach Land) ohne Aufenthaltsraum
- Terrassen & Wege: Ohne Überdachung und mit geringer Höhe
- Zäune & Einfriedungen: Bis 1,80 m, sofern keine Sichtbehinderung
- Photovoltaikanlagen: Auf dem Dach oft genehmigungsfrei
- Carports: Teilweise genehmigungsfrei bis 30 m² und mit Abstand zur Grundstücksgrenze
- Innenumbauten: Wenn keine tragenden Wände verändert werden
Aber Achtung: Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen alle baurechtlichen Anforderungen erfüllen – insbesondere bezüglich Abstandsflächen, Denkmalschutz und Bebauungsplan. Zudem unterscheiden sich die Regeln je nach Bundesland deutlich.
Im nächsten Abschnitt schauen wir uns häufige Sonderfälle und Missverständnisse an – etwa bei Pools, Überdachungen oder Terrasseneinfassungen.
5. Sonderfälle & häufige Missverständnisse
Viele Bauherren unterschätzen bestimmte Vorhaben, weil sie vermeintlich klein oder „privat“ wirken. Doch auch bei Terrassenüberdachungen, Pools oder Sichtschutzelementen gelten klare baurechtliche Vorgaben. Wer hier ohne Genehmigung baut, riskiert rechtliche Konsequenzen.
Typische Stolperfallen
- Terrassenüberdachung: Fast immer genehmigungspflichtig, abhängig von Größe und Bauweise
- Swimmingpool: Ab ca. 100 m³ Volumen oder bei festem Einbau oft genehmigungspflichtig
- Gartenmauern & Sichtschutz: Höher als 2 m oder an der Grundstücksgrenze: genehmigungspflichtig oder anzeigepflichtig
- Solaranlagen auf Freiflächen: Nicht zu verwechseln mit PV-Anlagen auf dem Dach
- Umnutzung von Nebengebäuden: Z. B. von Schuppen zu Wohnraum – fast immer genehmigungspflichtig
Diese Beispiele zeigen: Auch kleine Projekte können große Auswirkungen haben – auf Nachbarschaft, Brandschutz, Statik oder Flächennutzung. Eine kurze Rückfrage beim Bauamt kann hier viel Ärger vermeiden.
Im nächsten Abschnitt erfährst du, wie der Ablauf eines Bauantrags konkret aussieht – von der Planung bis zur Genehmigung.
6. Wie läuft ein Bauantrag ab?
Der Bauantrag ist das formale Verfahren zur Prüfung deines Bauvorhabens durch die zuständige Behörde. Je nach Bundesland und Projektgröße unterscheidet sich der Ablauf leicht – die Grundschritte bleiben jedoch gleich.
1. Planung & Unterlagen
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- Lageplan: Maßstabsgerecht und aktuell vom Vermessungsamt
- Baubeschreibung: Umfang, Materialien, Nutzung
- Statiknachweise & Wärmeschutz: je nach Vorhaben erforderlich
- Unterschrift eines Entwurfsverfassers: Architekt oder Bauingenieur
2. Einreichung beim Bauamt
Der vollständige Bauantrag wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht – oft digital oder über das Online-Bauantragsportal. Manche Bundesländer verlangen zusätzlich eine analoge Einreichung.
3. Bearbeitung & Beteiligung
Die Behörde prüft das Vorhaben auf Vereinbarkeit mit dem Baurecht, Brandschutz, Erschließung usw. Oft werden weitere Stellen einbezogen (z. B. Denkmalschutz, Umweltamt).
4. Dauer & Genehmigung
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 3 Monate – bei unvollständigen Unterlagen oder komplexen Projekten auch deutlich länger. Die Baugenehmigung ist meist 3 Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden.
Im nächsten Abschnitt erfährst du, welche rechtlichen Folgen es hat, wenn du ohne Genehmigung baust – und warum der „schnelle Weg“ teuer werden kann.
7. Rechtliche Folgen bei Verstößen
Wer ohne Baugenehmigung baut, geht ein hohes Risiko ein – rechtlich wie finanziell. Denn baurechtliche Verstöße können gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Selbst kleinere Projekte ohne Genehmigung können teuer enden.
1. Baustopp & Rückbau
- Baustopp: Die Behörde kann einen sofortigen Baustopp verhängen
- Rückbau: Im schlimmsten Fall muss das Bauwerk vollständig entfernt werden
- Kosten: Rückbaukosten und mögliche Folgeschäden trägt der Bauherr
2. Bußgelder & Strafen
Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder von mehreren Tausend Euro verhängt werden. In besonders schweren Fällen (z. B. bei Gefährdung Dritter) drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
3. Kein Versicherungsschutz
Gebäudeversicherungen oder Bauleistungsversicherungen greifen in der Regel nur bei genehmigten Vorhaben. Bei Schwarzbauten kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen – auch bei späteren Schäden.
Wer also glaubt, sich durch „Bauen auf eigenes Risiko“ Geld und Zeit zu sparen, irrt meist. Die rechtliche Absicherung ist immer günstiger als ein nachträglicher Streit mit Behörden oder Versicherungen.
Im nächsten Abschnitt fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen – und geben dir Tipps, wie du frühzeitig Klarheit schaffst.
8. Fazit
Ob Neubau, Carport oder Gartenhaus – bei jedem Bauvorhaben solltest du dich frühzeitig fragen: Ist das genehmigungspflichtig? Denn Unwissen schützt nicht vor Konsequenzen – und die können teuer und aufwendig sein.
Eine rechtzeitige Klärung spart nicht nur Ärger, sondern schafft Rechtssicherheit für dein Projekt. Oft lohnt sich bereits ein kurzes Gespräch mit dem zuständigen Bauamt oder ein Blick in die Landesbauordnung.
Viele kleinere Maßnahmen sind inzwischen genehmigungsfrei – dennoch gelten baurechtliche Anforderungen wie Abstandsflächen, Grenzbebauung oder Brandschutz. Im Zweifel immer prüfen lassen statt einfach drauflos bauen.
Im anschließenden FAQ-Bereich findest du typische Fragen aus der Praxis – inklusive kurzer, verständlicher Antworten.
9. FAQ – Häufige Fragen zur Baugenehmigung
Brauche ich für ein Gartenhaus eine Genehmigung?
Das hängt vom Bundesland, der Größe, der Nutzung und dem Standort ab. Kleine Gartenhäuser ohne Aufenthaltsraum sind häufig genehmigungsfrei – oft bis etwa 10–30 m². Entscheidend sind zusätzlich Abstandsflächen, Höhe und ob das Gartenhaus im Außenbereich steht.
Ist eine Terrasse genehmigungspflichtig?
Offene Terrassen sind meist genehmigungsfrei. Sobald eine Überdachung, eine deutliche Aufständerung (z. B. erhöhte Plattform) oder größere Höhenunterschiede ins Spiel kommen, kann eine Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein – vor allem bei Grenznähe.
Muss ich ein Carport genehmigen lassen?
Teilweise. In manchen Bundesländern sind Carports bis zu einer bestimmten Größe (z. B. bis 30 m²) und bei Einhaltung von Abständen genehmigungsfrei. Bei Grenzbebauung, größeren Flächen oder besonderen Vorgaben im Bebauungsplan kann aber eine Genehmigung nötig sein. Prüfe immer die örtlichen Regeln.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Das kann als Schwarzbau gewertet werden. Mögliche Folgen sind Baustopp, Bußgelder, eine Nutzungsuntersagung und im schlimmsten Fall Rückbau. Zusätzlich kann es Probleme mit Versicherungen und beim späteren Verkauf (Unterlagen/Nachweise) geben.
Wer stellt die Baugenehmigung aus?
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises – meist erreichbar über das örtliche Bauamt. Dort erfährst du auch, ob ein Vorhaben genehmigungsfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist.
Wie lange dauert ein Bauantragsverfahren?
Im Schnitt dauert es etwa 1–3 Monate. Bei komplexen Vorhaben, hoher Auslastung der Behörde oder unvollständigen Unterlagen kann es deutlich länger dauern. Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller läuft das Verfahren.
Was ist der Unterschied zwischen Bauanzeige und Bauantrag?
Eine Bauanzeige ist ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Vorhaben (oft im Bereich eines Bebauungsplans und bei klaren Rahmenbedingungen). Ein Bauantrag ist das umfassende Genehmigungsverfahren mit vollständiger Prüfung. Was genau gilt, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Gibt es bundesweite Regelungen zur Genehmigungspflicht?
Nein. Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung und teils abweichende Größen- und Abstandsgrenzen. Zusätzlich können Bebauungspläne und kommunale Satzungen strengere Vorgaben machen.
Sind Solaranlagen genehmigungspflichtig?
Dachanlagen sind in vielen Fällen genehmigungsfrei. Freiflächenanlagen können dagegen genehmigungs- oder planungsrechtlich relevant sein – abhängig von Größe, Standort (z. B. Außenbereich) und lokalen Vorgaben. Bei Denkmalschutz gelten oft zusätzliche Regeln.
Wer hilft mir bei der Genehmigungsfrage?
Am besten helfen Architekten, Bauplaner oder direkt das Bauamt. Viele Behörden bieten eine telefonische Erstberatung oder Online-Informationen. Bei Unsicherheit lohnt sich eine kurze Vorabklärung, bevor du planst oder bestellst.











